Die Fülleinrichtung dient, wie der Name es sagt, der Befüllung des Heizöltanks. Sie besteht in der Regel aus dem Füllstutzen mit Verschluss und einer sogenannten bauseitig zu erstellenden Füllleitung. Die Füllleitung verbindet den Füllstutzen mit dem Lagerbehälter.
Bei einer Batterietankanlage werden die einzelnen Behälter über eine vom Hersteller mitgelieferte Füllleitung miteinander verbunden. Diese muss an die bauseitig errichtete Füllleitung angeschlossen werden
Wenn Setzungen des Heizöltanks beim Befüllen zu erwarten sind, insbesondere bei Kunststofftanks, sind geeignete Vorrichtungen wie ein Entlastungsbogen, Kompensatoren oder ein flexibler Füllschlauch zur Entlastung vorzusehen.
Füllstutzen und Füllleitung
Grundsätzlich gilt, dass Heizöl-Tankanlagen mit einem Lagervolumen von mehr als 1.000 Litern mit einer Einrichtung versehen sein müssen, die den sicheren und festen Anschluss des Tankwagenschlauches zur Befüllung ermöglicht. Hierzu muss der Füllstutzen hinreichend befestigt oder verankert und die Füllleitung fest verlegt sein. So wird sichergestellt, dass durch den Anschluss des Füllschlauchs an den Füllstutzen keine Kräfte auf Verbindungselemente und die Heizöltanks übertragen werden. Der Füllstutzen ist bei Neuerrichtung einer Anlage mit einem sogenannten Bajonettverschluss auszurüsten. Ein Bajonettverschluss ermöglicht die Verbindung zweier zylindrischer Teile, die durch Ineinanderstecken und entgegengesetztes Drehen fest verbunden und so auch wieder getrennt werden können. Der Füllstutzen muss gut zugänglich und zur Überwachung des Befüllvorgangs beobachtbar sein.
Der Füllstutzen kann sowohl im Tankraum installiert als auch nach außen geführt sein. Im Fall der Installation zum Beispiel an der Außenwand muss die bauseitig zu erstellende Füllleitung in einem Schutzrohr durch die Hauswand geführt werden, insbesondere wenn diese mehrschalig ausgeführt ist.
Die Füllleitung muss mit stetem Gefälle zum Heizöltank verlegt werden. Wenn dies nicht der Fall ist, muss sichergestellt sein, dass nach der Befüllung kein Heizöl in der Füllleitung verbleibt. In solchen Fällen muss am Füllstutzen ein Hinweisschild mit einer entsprechenden Handlungsanweisung vorhanden sein.
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