Feuerungsverordnungen von NRW
Version | 1.1 |
Kategorie | Tank und Technik |
Downloads bisher | 122 |
Dateigröße | 1.620 KB |
Zur Verfügung gestellt am | 30. Juli 2017 |
Letzte Änderung am | 25. Januar 2018 |
Feuerungsverordnungen von NRW
Die Feuerungsverordnungen von NRW und aller Bundesländer beschäftigen sich überwiegend mit Feuerstätten und Abgasanlagen, also Schornsteinen, Abgasleitungen und Verbindungsstücken.
Weitere Regelungen betreffen die Lagerung von Brennstoffen in Gebäuden. Dabei wird zwischen der Lagerung in einem Aufstell- und einem Brennstofflagerraum unterschieden. Bei einem maximalen Lagervolumen von 5.000 Litern Heizöl ist die Lagerung in einem Aufstellraum zusammen mit der Feuerstätte zugelassen. Bei einem Lagervolumen, das größer als 5.000 und kleiner als 100.000 Liter ist, muss der Brennstoff in einem gesonderten Lagerraum bevorratet werden, in dem keine Feuerstätte zugelassen ist.
Die Anforderungen der FeuV finden Sie für NRW als Download. Anforderungen für den Aufstell- und den Brennstoff-Lagerraum sind grafisch dargestellt.
Was Besitzer von Ölanlagen wissen müssen
Die Regelungen der FeuV legen fest, wie unter anderem Heizung, Tank und die zugehörigen Leitungen verlegt und aufgestellt sein müssen.
Die Kontrolle der Einhaltung dieser Festlegungen übernimmt der Schornsteinfeger.