Merkblatt zu Betriebs- und Verhaltensvorschriften

Merkblatt zu Betriebs- und Verhaltensvorschriften

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Zur Verfügung gestellt am10. Oktober 2017
Letzte Änderung am10. Oktober 2017
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Aktualisierte Fassung: 10/2017

Merkblatt zu Betriebs- und Verhaltensvorschriften
Sicherer Tank: Pflicht für Ölheizungsbesitzer

Merkblatt zu Betriebs- und Verhaltensvorschriften: Wer eine Ölheizung besitzt, hat bestimmte Pflichten zu erfüllen. Dazu gehört es auch, ein Merkblatt zu den „Betriebs- und Verhaltensvorschriften beim Betrieb von Heizölverbraucheranlagen” gut sichtbar in der Nähe des Öltanks auszuhängen. Vorgeschrieben ist das in den "Verordnungen über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe” (VAwS) der einzelnen Bundesländer.

Folgende Angaben müssen dort individuell eingetragen werden:

  • Liegt die Anlage in einem Wasserschutz-, Heilquellenschutz- oder Überschwemmungsgebiet?
  • Besteht für die Anlage eine Sachverständigen-Prüfpflicht – und wenn ja, wann steht die nächste Prüfung an? Prüfpflichten bestehen beispielsweise für Erdtanks oder Tanks in Wasserschutzgebieten.
  • Ist die Anlage fachbetriebspflichtig?

Außerdem sollten Notrufnummern vermerkt werden. Gefragt sind die Telefonnummern der Stellen, die in dem unwahrscheinlichen Fall, dass Heizöl austritt, informiert werden müssen. Die örtlich zuständige Behörde ist in der Regel die untere Wasserbehörde.

Beim Ausfüllen des Merkblatts ist Ihnen Meier Mineralöle gern behilflich. Möglicherweise kennen wir ja bereits Ihre Tankanlage.

Das Merkblatt können Sie sich weiter oben herunterladen.

Wer ist für die Sicherheit bei der Heizöllagerung zuständig?

Für die Lagerung von Heizöl gelten hohe Sicherheitsanforderungen. Für die Einhaltung der geltenden Vorschriften sorgen verschiedene Personen und Einrichtungen:

Hersteller von Heizöltanks:

Bei der Entwicklung und Produktion von Heizöltanks und Bauteilen gelten hohe Qualitätsstandards. Die Hersteller müssen bei der Fertigung ihrer Produkte verschiedene technische Regeln, wie die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, DIN-Normen oder Zulassungsbescheinigungen, einhalten. Zusätzlich bieten sie Produktschulungen für Handwerker an und leisten damit einen Beitrag zu gleichbleibend hohen Standards bei Einbau, Wartung und Reparatur.

Betreiber von Heizöltanks:

Für Hausbesitzer mit einer Tankanlage gelten die sogenannten Betreiberpflichten, die abhängig von Größe und Art der Anlage sind. Zusätzlich gelten in den jeweiligen Bundesländern unterschiedliche Anforderungen. Hauptsächlich umfassen die Betreiberpflichten folgende Aufgaben:

  • Bei Errichtung, Instandhaltung, Instandsetzung oder Reinigung von Ölanlagen muss der Betreiber einen Fachbetrieb nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) beauftragen.
  • Vor Errichtung einer Öllageranlage muss der zukünftige Betreiber die Anlage seiner zuständigen Behörde melden. Sie erteilt die Genehmigung zur Errichtung und bei Öltanks mit über 1.000 Liter Volumen die Aufforderung zur Inbetriebnahmeprüfung durch einen zugelassenen Sachverständigen für Heizöl-Tankanlagen.
  • Der Betreiber ist dafür verantwortlich, seine Anlage regelmäßig zu überprüfen. Welche Kontrollen in seiner Region obligatorisch sind, erfährt er bei der zuständigen Behörde.
  • Bei wiederkehrend prüfpflichtigen Tankanlagen muss der Betreiber rechtzeitig einen Sachverständigen beauftragen.

Die genauen Pflichten erfährt der Betreiber bei der Unteren Wasserbehörde, dem Landratsamt oder dem Umweltamt. Denn die Sicherheit aller Öllageranlagen wird durch die zuständige Behörde formal überwacht.

Behörden und Sachverständige

Zum Schutz der Umwelt überwachen Behörden die Heizöllagerung. Dabei sind je nach Bundesland entweder die Untere Wasserbehörde, das Landratsamt oder das Umweltamt zuständig.

Wenn eine Tankanlagen wiederkehrend prüfpflichtig ist, erfolgt die Prüfung durch einen zugelassenen Sachverständigen und umfasst hauptsächlich:

  • Eine Sichtkontrolle, die einen Eindruck vom allgemeinen Zustand der Ölanlage vermittelt.
  • Die Durchsicht der vorhandenen Unterlagen, inklusive des Ergebnisses der vorherigen Prüfung.
  • Einen Abgleich der in den Dokumenten angegebenen mit den tatsächlich eingesetzten Bauteilen.
  • Die vorgeschriebenen technischen Prüfungen der Bauteile mit speziellen Prüfgeräten.

Einzelne Ergebnisse sowie das Gesamtergebnis der Prüfung werden schriftlich protokolliert, dem Betreiber erklärt und ihm abschließend in Form eines Prüfprotokolls ausgehändigt. Innerhalb von 14 Tagen sendet der Sachverständige eine Kopie des Prüfprotokolls an die zuständige Behörde.

Eine Übersicht der Kontaktadressen aller in einer Region zugelassenen Sachverständigen erhalten Betreiber auf Anfrage bei Ihrer Behörde.

Kann ich meinen Tank versichern?

Ölheizungsbesitzer haften für eventuelle Schäden durch austretendes Heizöl. Zwar sind solche Fälle äußerst selten, dennoch empfiehlt sich ein ausreichender Versicherungsschutz. Hierbei gilt es, folgende Punkte zu beachten:

  • Für einen wirksamen Versicherungsschutz ist der ordnungsgemäße Betrieb einer gemeldeten Ölanlage sicherzustellen. Welche Betreiber- oder Prüfpflichten jeweils gelten, erfahren Betreiber bei ihrer zuständigen Behörde.
  • Vor Neuabschluss einer Versicherung werden heute in der Regel Prüfungen durch zugelassene Sachverständige vorgenommen.

Es gibt zwei Versicherungsoptionen:

  • Absicherung von Schäden am eigenen Eigentum – wird oftmals über die Hausratversicherung geregelt.
  • Absicherung von Forderungen Dritter und Schäden am Eigentum Dritter: Dieses kann sowohl privates Eigentum von Nachbarn als auch öffentliches Eigentum bei Umweltschäden umfassen. Je nach Größe und Art der Tankanlage greift hier die Privathaftpflichtversicherung des Betreibers oder es empfiehlt sich, eine extra Umweltschadenhaftpflichtversicherung abzuschließen.

Genaue Details stehen in den jeweiligen Versicherungsunterlagen und sollten an die jeweilige Tankanlage angepasst werden